Es ist ein Glück, ein Denkmal zu besitzen. Und jedes alte Haus hat seinen eigenen Charakter und seine eigenen Herausfoderungen. Dabei hilft, daß die Baustoffe alter Zeiten verhältnismäßig günstig sind. Teure Bauchemie und Heimwerker-Material verbieten sich in der Denkmalpflege ohnehin.

Zum Hindernislauf kann allerdings der Weg durch den behördlichen Antragsdschungel werden. Vom "Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung", wie er für jede Maßnahme am Gebäude Pflicht ist, bis zum "Antrag auf Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen" oder für eine Steuerbescheinigung. Es lohnt sich, die Fallstricke und die "Abkürzungen" zu kennen.

Das Zehnthaus Steinbach bietet Ihnen
als "Erstversorgung":

Alles zusammen im Paket auf CD-ROM für € 500,--
Erklärung und Beratung zum Paket per E-Mail, Telefon und SMS sind im Preis inbegriffen.
Dieses Angebot richtet sich vor allem an Denkmaleigentümer, die ihr Gebäude in Eigenarbeit restaurieren.

Bevor Sie an Ihrem Denkmal etwas verändern, lassen Sie sich die Maßnahmen in jedem Fall von der Unteren Denkmalschutzbehörde - beim Rechts- und Bauordnungsamt Ihrer Stadt - genehmigen. Als erster Schritt genügt eine formlose Aufstellung der geplanten Maßnahmen. DENN: Ungenehmigte Maßnahmen können nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, Sie verlieren auch jede Aussicht auf finanzielle Hilfe vom Denkmalamt. ABER: Wenn Sie mit dem Amt gesprochen haben, müssen Sie eventuelle Auflagen auch erfüllen. Und die können Kosten von mehreren Zehntausend Euro verursachen. Es lohnt sich also immer, mit einem Fachmann zu klären, ob eine Maßnahme Aussicht auf Genehmigung hat, und zu welchen Bedingungen, bevor man dazu Anträge stellt. Der beste Weg - vor allem für das Denkmal selbst - ist übrigens immer der vollständige Erhalt der Substanz!

Das Zehnthaus-Steinbach-Beratungs-Paket € 500,- inkl. 19% MwSt